Zahlreiche Beschwerden gegen vorläufig gestoppten Dienstherrenwechsel Das Land Nordrhein-Westfalen hat gegen die Entscheidungen einiger Verwaltungsgerichte, die Ende Dezember 2007 den gesetzlich vorgesehenen Dienstherrenwechsel für Beamtinnen und Beamte der Versorgungs- und der Umweltverwaltung vorläufig gestoppt hatten, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) eingelegt. Das Zweite Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur in Nordrhein-Westfalen (Straffungsgesetz) ordnet an, dass die bisher unmittelbar dem Land unterstellten Beamtinnen und Beamten zum 1. Januar 2008 auf die Kommunen und die Landschaftsverbände übergehen. Durch diesen Dienstherrenwechsel müssten künftig viele Betroffene zum Teil eine über 100 km weite Anfahrt zum neuen Dienstort in Kauf nehmen. Zahlreiche Beamtinnen und Beamte haben bei den Verwaltungsgerichten des Landes vorläufigen Rechtsschutz beantragt. Bisher gingen landesweit 80 Anträge ein. Bei den Verwaltungsgerichten Düsseldorf, Minden und Münster hatten sie Erfolg. Gegen diese Entscheidungen hat das Land Nordrhein-Westfalen Beschwerde eingelegt. Das OVG will die Beschwerdeverfahren zügig entscheiden, sobald die Beschwerden begründet worden sind; die Begründungsfrist läuft noch. (Az.: 6 B 3/08 u. a.) Quelle: Beamten-Magazin, Ausgabe 02/2008
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