Zwangs-Versicherungspflicht unwirksam
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat einen Passus in der baden-württembergischen Beihilfeverordnung für unwirksam erklärt, wonach Beihilfe nur Beamtinnen und Beamten gewährt wird, die eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben. Mit dieser Bestimmung würden keine beihilferechtlichen Ziele verfolgt, sondern das Ziel des Versicherungsvertragsgesetzes, möglichst lückenlos alle Bürgerinnen und Bürger gegen Krankheitskosten zu versichern, begründete das VG Stuttgart sein Urteil. Dafür fehle dem Land jedoch die gesetzgeberische Kompetenz. Das Land hat gegen die Entscheidung Berufung eingelegt (Az.: 12 K 1587/09).
Quelle: Beamten-Magazin 02/2010
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