Keine Nachzahlung wegen Auflösung der Versorgungsrücklage
Ein im Jahr 2006 in den Ruhestand getretener früherer Ministerialbeamter hat vom Land Niedersachsen die Nachzahlung von Besoldungs- und Versorgungsbezügen im Hinblick darauf verlangt, dass das Land die Versorgungsrücklage 2009 vorzeitig aufgelöst hat. Das Sondervermögen „Versorgungsrücklage“ war in Niedersachsen 1999 eingeführt worden, um ab 2018 die stetig steigenden Pensionslasten für die Beamten des Landes zu finanzieren. Sie wurde dadurch aufgebaut, dass in den Jahren 1999 bis 2002 Besoldungs- und Versorgungsanpassungen nicht an die Beamtinnen und Beamten weitergegeben wurden, sondern in die Rücklage geflossen sind. Das Verwaltungsgericht Hannover hat durch Urteil vom 15. November 2012 die Klage gegen die Oberfinanzdirektion Hannover abgewiesen (AZ 2 A 1918/11), allerdings Berufung gegen das Urteil zugelassen. Nach Mitteilung der Oberfinanzdirektion Niedersachsen sind über 10.000 Widersprüche von Beamtinnen und Beamten des Landes gegen die Auflösung der Versorgungsrücklage anhängig.
Quelle: Beamten-Magazin 11.-12/2012
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