BGH bestätigt Reform der Zusatzrente
Die Reform der Zusatzrente im öffentlichen Dienst hat Bestand. Die Neuregelung, so der vierte Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe, berücksichtige die Interessen älterer Angestellter ausreichend. Die Tarifparteien hatten zum Jahresende 2001 die Altersversorgung auf ein Betriebsrentensystem umgestellt. Dabei haben Gewerkschaften und Arbeitgeber ihren Handlungsspielraum nicht überschritten, so der BGH. Die Regelung sei vertretbar und verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Das Urteil betrifft rund 200.000 Angestellte des öffentlichen Dienstes im Westen, die Ende 2001 mindestens 55 Jahre alt waren. Als „rentennahe“ Angestellte waren sie bei der Neuregelung im Vergleich zu jüngeren Beschäftigten bessergestellt worden, weil sie weniger Zeit hatten, sich auf die neue Situation einzustellen. Die Ansprüche der „rentennahen“ Versicherten seien durch die Reform eitgehend unangetastet geblieben (Az.: IV ZR 134/07).
Quelle: Beamten-Magazin 11/2008
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