
Ratgeber "FrauenSache im öffentlichen Dienst" für nur 7,50 Euro
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Die Neuauflage des Ratgebers "Frauen im öffentlichen Dienst" ist nicht nur "FrauenSache".
Der Ratgeber kostet 7,50 Euro und kann hier bestellt werden >>>weiter
Mehr Informationen für Beamtinnen finden Sie unter www.frauen-im-oeffentlichen-dienst.de
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Hinterbliebenenversorgung
Zur Hinterbliebenenversorgung nach Beamtenrecht gehören die Bezüge für den Sterbemonat, das Sterbegeld, Witwen- und Witwergeld bzw. -abfindung, Waisengeld und Unterhaltsbeiträge. Auch wenn es mehrere Berechtigte gibt, dürfen die Hinterbliebenenbezüge die Höhe des Ruhegehalts, nach dem sie berechnet werden, nicht übersteigen.
(Ausführliche Informationen im DBW-Ratgeber „Die Beamtenversorgung"). .
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