
Ratgeber "FrauenSache im öffentlichen Dienst" für nur 7,50 Euro
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Die Neuauflage des Ratgebers "Frauen im öffentlichen Dienst" ist nicht nur "FrauenSache".
Der Ratgeber kostet 7,50 Euro und kann hier bestellt werden >>>weiter
Mehr Informationen für Beamtinnen finden Sie unter www.frauen-im-oeffentlichen-dienst.de
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Rückkehr zur Vollzeit
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Wer nach der vereinbarten Zeit der Teilzeit wieder die frühere Vollzeitbeschäftigung ausüben oder eine Teilzeitbeschäftigte die Arbeitszeit verlängern möchte, muss bei der Besetzung entsprechender freier Arbeitsplätze bevorzugt berücksichtigt werden. Auf eine Arbeitszeitverlängerung besteht kein Anspruch.Wenn dringende dienstliche Gründe oder entsprechende Arbeitszeitwünsche anderer Teilzeitbeschäftigter entgegenstehen, entfällt auch die bevorzugte Berücksichtigung (§ 9 TzBfG).
Die hohe Kunst der Arbeitsteilung
Ein Teil der Personalentwicklung ist das Angebot verschiedener Arbeitszeitmodelle. Hierzu gehört auch Teilzeitarbeit mit unterschiedlicher Stundenzahl. Einen Arbeitsplatz so einzuteilen, damit die Beschäftigten nicht unter die Stundenzahl einer Halbtagstätigkeit fallen, bedeutet einen hohen organisatorischen Aufwand. Vielleicht teilen sich drei Arbeitskräfte zwei Arbeitsplätze zu ganz unterschiedlichen Zeiten oder zwei Arbeitskräfte teilen sich die Woche in verschiedene Tage ein. Es gibt sehr viele Modelle, die, gut durchdacht, meist auch sehr gut funktionieren. Dieses Gefüge gerät allerdings ins Wanken, wenn eine Arbeitskraft zur Vollzeit zurückkehren will oder muss. Das Problem wird meist so geregelt, dass in einer Abteilung ein bestimmtes Kontingent an Teilzeitarbeitsplätzen für eine bestimmte Zeit vergeben wird, damit jede/r Mitarbeiter/in daran partizipieren kann. Da aber immer mehr Frauen alleinerziehend sind oder dies im Laufe ihres Berufslebens werden können (Scheidung, Tod des Partners), ist es sinnvoll, von einer Vollzeitarbeitsstelle nur zeitlich befristet auf eine Teilzeitstelle zu wechseln. Auch in die Überlegungen mit einbezogen werden sollte, dass der Partner arbeitslos werden kann und dann nur noch ein Verdienst da ist. .
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