Mindestversorgung

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Ratgeber "FrauenSache im öffentlichen Dienst" für nur 7,50 Euro

Die Neuauflage des Ratgebers "Frauen im öffentlichen Dienst" ist nicht nur "FrauenSache"

Das 216-seitige Buch informiert über alles Wichtige zum Berufsalltag von Frauen, die im öffentlichen Dienst arbeiten. Der Ratgeber gibt Tipps und eignet sich auch als Nachschlagewerk für Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte, Mitglieder in Personalvertretungen und Verantwortliche in Personalabteilungen. Das Buch ist übersichtlich gegliedert und gibt einen umfassenden Überblick über alle Themen, die Frauen besonders betreffen. Insgesamt 130 Stichwörter geben Tipps und helfen Frauen dabei, Nachteile in der beruflichen Entwicklung zu verhindern. Der Ratgeber enthät Synopsen, die die Gleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder miteinander vergleichen.

Der Ratgeber kostet 7,50 Euro und kann hier bestellt werden >>>weiter

Mehr Informationen für Beamtinnen finden Sie unter www.frauen-im-oeffentlichen-dienst.de 


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Mindestversorgung 

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Die Mindestversorgung resultiert aus dem Alimentationsprinzip der Beamtenversorgung und beläuft sich auf 35 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge oder 65 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4 plus 30,68 Euro (amtsunabhängige Mindestversorgung), falls letztes günstiger für die Beamtin ist. Bleibt eine Beamtin allerdings wegen Teilzeit oder Beurlaubung ohne Bezüge (5 und mehr Jahre) unter der Mindestversorgung und wird sie nicht wegen Dienstunfähigkeit pensioniert, wird nur noch das „erdiente" Ruhegehalt gezahlt. Teilzeit und Beurlaubungen vor dem 1.7.1997 haben keine negativen Auswirkungen auf die Mindestversorgung. Sie wird auch nicht durch Versorgungsabschläge reduziert.  . 

 
 
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