
Ratgeber "FrauenSache im öffentlichen Dienst" für nur 7,50 Euro
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Die Neuauflage des Ratgebers "Frauen im öffentlichen Dienst" ist nicht nur "FrauenSache".
Der Ratgeber kostet 7,50 Euro und kann hier bestellt werden >>>weiter
Mehr Informationen für Beamtinnen finden Sie unter www.frauen-im-oeffentlichen-dienst.de
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Leitbild
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Was bedeutet das: Leitbild des „aktivierenden Staates"? Immer wieder taucht dieser Begriff auf, wenn es um Verwaltungsmodernisierung geht, um den „Schlanken Staat". Gemeint ist nichts anderes als fortschreitende Privatisierung und daraus resultierender Beschäftigungsabbau im öffentlichen Dienst und zwar in dem Maße, in dem eine „neue Verantwortungsteilung zwischen Staat und Gesellschaft" erfolgt. Hier sind die Gewerkschaften gefordert, dafür zu streiten, dass der Aufgabenabbau – hin zu mehr „Effizienz" und Wettbewerb – weder zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger, noch der Beschäftigten geht.
Frauen können sich profilieren
Viele Kommunen haben sich in den letzten Jahren ein Leitbild gegeben, viele werden dies in den kommenden Jahren noch tun. Meist steht die Findung des Leitbildes unter dem Aspekt, wo wollen wir die nächsten Jahre oder Jahrzehnte hin? Wie soll unsere Stadt, unter den verschiedensten Gesichtspunkten, in dreißig Jahren aussehen? Zu Themen wie Wirtschaft, Kultur, Soziales, Bauen u. Wohnen, Bildung usw. werden Arbeitsgruppen gebildet, die – gemischt mit Beschäftigten der Behörde unter Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern – daran arbeiten und daraus ein Oberthema formulieren, das in ein Leitbild mündet. Nicht selten wird dieser Prozess wissenschaftlich begleitet. Hier bietet sich die Chance, „Sünden" der Vergangenheit zu benennen und zu überlegen, wohin sich eine Kommune oder Gebietskörperschaft entwickeln muss, um den Anforderungen der Zukunft gerecht zu werden. Insbesondere sind dabei die Erfahrungen von Frauen gefragt, weil sie ihre direkte Lebenswelt viel pointierter wahrnehmen als Männer. Die Verantwortlichen für die Besetzung der Arbeitsgruppen – oft haben die politischen Parteien ein Vorschlagsrecht – sind hier in der Pflicht, im Sinne der Gleichberechtigung für eine paritätischen Besetzung zu sorgen. Frauen können sich mit ihren Ideen, Erkenntnissen und Anregungen in diesen Gremien profilieren und für künftige Generationen von Frauen einen Teil der Weichen stellen. .
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