
Ratgeber "FrauenSache im öffentlichen Dienst" für nur 7,50 Euro
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Die Neuauflage des Ratgebers "Frauen im öffentlichen Dienst" ist nicht nur "FrauenSache".
Der Ratgeber kostet 7,50 Euro und kann hier bestellt werden >>>weiter
Mehr Informationen für Beamtinnen finden Sie unter www.frauen-im-oeffentlichen-dienst.de
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Rürup-Rente
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Zwischen der Riester-Rente und der seit 1.1.2005 angebotenen Rürup-Rente bestehen gravierende Unterschiede. Vor allem aber: Bei Rürup gibt es keine staatlichen Zulagen, sprich Steuervorteile, und am Ende steht nur die Renten-, aber keine Kapitalauszahlung. Während beim „riestern" das angesparte Kapital auf den Ehepartner übertragen oder als Hinterbliebenenrente ausbezahlt werden kann, verfallen nach Rürup die Beiträge, wenn die Sparerinnen vor dem 60. Geburtstag sterben und keinen Zusatzvertrag abgeschlossen haben. Bei Beamtinnen, die viel Geld erübrigen können und nicht rentenversicherungspflichtig sind, erkennt das Finanzamt seit 2005 60 Prozent der Beiträge für die Rürup-Rente als Sonderausgaben an, höchstens jedoch 12.000 (Alleinstehende) bzw. 24.000 Euro (bei Ehepaaren). Der Prozentsatz steigt pro Jahr um zwei Prozentpunkte, bis 2025 100 Prozent erreicht sind. Das entspricht höchstens 20.000 bzw. 40.000 Euro. Da die ausbezahlten Rentenbeträge ab 2005 versteuert werden müssen – 2040 zu 100 Prozent – haben Kritiker bereits bemängelt, dass „die Entlastungen in der Ansparphase in vielen Fällen die hohen Steuersätze im Rentenalter nicht kompensieren, da die Staffelung von Entlastung ... und Belastung ... nicht symmetrisch erfolgen". (FAZ vom 9.11.04) .
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