
Ratgeber "FrauenSache im öffentlichen Dienst" für nur 7,50 Euro
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Die Neuauflage des Ratgebers "Frauen im öffentlichen Dienst" ist nicht nur "FrauenSache".
Der Ratgeber kostet 7,50 Euro und kann hier bestellt werden >>>weiter
Mehr Informationen für Beamtinnen finden Sie unter www.frauen-im-oeffentlichen-dienst.de
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Waisengeld
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Kinder von Beamtinnen und Ruhestandsempfängerinnen erhalten bis zum 18. Lebensjahr Waisengeld. Es beträgt für Halbwaisen 12, für Vollwaisen 20 Prozent des Ruhegehalts der Verstorbenen. Waren beide verstorbenen Elternteile Beamte, steht ihnen nur das höhere Waisengeld zu. Vom vollendeten 18. bis vollendeten 27. Lebensjahr muss es beantragt werden und die Auszahlung davon abhängig, dass Anspruch auf Kindergeld bestanden hat. Bei behinderten Kindern kann sich die Auszahlung verlängern. Kinder, die von der Verstorbenen erst im Ruhestand oder nach dem 65. Lebensjahr adoptiert oder angenommen wurden, können kein Waisengeld erhalten. Vielfach wird in diesen Fällen jedoch ein Unterhaltsbeitrag bewilligt.
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