
Ratgeber "FrauenSache im öffentlichen Dienst" für nur 7,50 Euro
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Die Neuauflage des Ratgebers "Frauen im öffentlichen Dienst" ist nicht nur "FrauenSache".
Der Ratgeber kostet 7,50 Euro und kann hier bestellt werden >>>weiter
Mehr Informationen für Beamtinnen finden Sie unter www.frauen-im-oeffentlichen-dienst.de
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Jahressonderzahlung
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Im Rahmen der Verhandlungen über den TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) wurde im Januar 2005 eine Jahressonderzahlung vereinbart: Danach betragen Urlaubsgeld und Sonderzuwendung in diesem Jahr jeweils 82,14 Prozent (West) bzw. 61,61 Prozent (Ost) eines Monatsgehalts. Ab 2007 ersetzt eine einmalige, dynamisierte Jahressonderzahlung das Weihnachts- und Urlaubsgeld.
Jahressonderzahlungen
Sie sind künftig nach Entgeltgruppen gestaffelt und betragen:
| in E1 bis E8 | West | 95 Prozent | Ost | 71,5 Prozent |
| in E9 bis E11 | West | 80 Prozent | Ost | 60 Prozent |
| in E12 bis E13 | West | 50 Prozent | Ost | 45 Prozent |
| in E14 bis E15 | West | 35 Prozent | Ost | 30 Prozent |
Alle Beschäftigten erhalten eine Jahressonderzahlung, auch die der Länder, die seit 2003 auf Weihnachts- und Urlaubsgeld verzichten mussten. .
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