
Ratgeber "FrauenSache im öffentlichen Dienst" für nur 7,50 Euro
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Die Neuauflage des Ratgebers "Frauen im öffentlichen Dienst" ist nicht nur "FrauenSache".
Der Ratgeber kostet 7,50 Euro und kann hier bestellt werden >>>weiter
Mehr Informationen für Beamtinnen finden Sie unter www.frauen-im-oeffentlichen-dienst.de
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Chancengleichheit
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Chancengleichheit bedeutet das Recht auf eine gerechte Verteilung von gesellschaftlichen Reichtümern zwischen Frauen und Männern. Dazu gehört insbesondere das Verbot von Diskriminierung, beispielsweise aufgrund des Geschlechtes, der Religion oder der Herkunft. Das Antidiskriminierungsgesetz kann einen Beitrag dazu leisten. Ein weiteres Instrument ist das BGleiG, über das die Gleichstellungsbeauftragte in die Lage versetzt wird, unmittelbare und mittelbare Diskriminierung einigermaßen zu vermeiden. Auch Gender Mainstreaming kann Ansatzpunkte für Chancengleichheit liefern. Einige wenige Unternehmen haben sich sogar dem Wettbewerb um das Total E-Quality-Prädikat gestellt und sich, wie z. B. die Telekom, Leitsätze zur Verwirklichung von Chancengleichheit gegeben.
Das Ziel fest im Blick
Alle hier genannten Instrumente dienen der Chancengleichheit von Männern und Frauen. Gleichstellungsbeauftragte sehen ihr oberstes Ziel darin, die Chancengleichheit voran zu bringen. Deshalb werden Frauenförderpläne, Richtlinien, Zielquoten und Gleichstellungsgesetze diskutiert und geschaffen. Jedes Instrument, das die Geschlechtergerechtigkeit und damit die Chancengleichheit weiterbringt, ist Teil der Aufgabe, die das Grundgesetz dem Gesetzgeber mit Art. 3 GG aufgegeben hat.
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