Familiengrechte Arbeitszeiten in Bund und Ländern

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Familiengrechte Arbeitszeiten in Bund und Ländern 

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Bund  

§§ 12 – 15

Familiengerechte Arbeitszeiten: Verpflichtung zu Angeboten an alle Beschäftigten mit Familienpflichten, soweit zwingende dienstliche Belange nicht entgegenstehen

Familienbedingte Teilzeit/Beurlaubung: Grundsätzliche Antragsmöglichkeit auch bei Stellen mit Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben, andere Arbeitszeitmodelle im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten, schriftliche Begründung der Ablehnung im Einzelnen, Hinweis auf beamten-, arbeits-, versorgungs- und rentenrechtliche Folgen und Neubemessung der Aufgaben

Vorzeitige Rückkehr zur Vollzeit: Vorrangige Berücksichtigung nach dem Leistungsprinzip

Wiedereinstieg: Angebote von Urlaubs- und Krankheitsvertretung, Teilnahme an Fortbildungsprogrammen, rechtzeitige Gespräche zur Beschäftigung nach der Beurlaubung

Benachteiligungsverbot: unterschiedliche Behandlung nur zulässig, wenn zwingende sachliche Gründe sie rechtfertigen (gilt auch bei Telearbeitsplätzen), Gleichbehandlung von Beurlaubung und Teilzeit nicht zwangsläufig 

Baden-Württemberg
Chancengleich-heitsgesetz
(ChancenG)

§§ 13 – 15

Familiengerechte Arbeitszeiten: Individueller Antrag bei Familienpflichten, soweit dienstliche Belange nicht entgegenstehen, schriftliche Begründung der Ablehnung, Beteiligung der Frauenvertreterin
bei Nichtentsprechung

Familienbedingte Teilzeit: Unter Einbeziehung der Frauenvertreterin Bereitstellung ausreichender Teilzeitstellen, auch mit Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben, Hinweis auf sozialversicherungs-,
arbeits- und tarifrechtliche Folgen, Telearbeit bevorzugt für Beschäftigte mit Familienpflichten

Beurlaubung: Gelegenheit zu Urlaubs- oder Krankheitsvertretung

Wiedereinstieg: Erleichterung des Wiedereinstiegs, rechtzeitige Gespräche zur Beschäftigung während und nach der Beurlaubung

Benachteiligungsverbot: berufliche Aufstiegs- und Fortbildungsmöglichkeiten wie Vollzeitbeschäftigte, Teilzeit oder Telearbeit darf keine geringerwertigen Aufgaben zur Folge haben 

Bayern

Art. 10 – 14

Familiengerechte Arbeitszeiten: Die flexible Arbeitszeitgestaltung ist zu ermöglichen, soweit dienstliche Belange nicht entgegenstehen

Familienbedingte Teilzeit: ausreichendes Angebot, auch bei Stellen mit Vorgesetzten- oder Leitungsaufgaben Beurlaubung: Gelegenheit zu Urlaubs- oder Krankheitsvertretung, Teilnahme an Fortbildungsprogrammen, Gespräche zur Beschäftigung während und nach der BeurlaubungVorzeitige

Rückkehr zur Vollzeit: vorrangige Berücksichtigung nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bei Neubesetzung eines gleichwertigen Arbeitsplatzes

Wiedereinstieg: nach Möglichkeit, entsprechend der Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung

Benachteiligungsverbot: keine Beeinträchtigung des beruflichen Fortkommens, unterschiedliche Behandlung nur zulässig, wenn zwingende sachliche Gründe sie rechtfertigen, Gleichbehandlung von Beurlaubung und Teilzeit nicht zwangsläufig 

Berlin  

§§ 10, 11

Familiengerechte Arbeitszeiten: Berücksichtigung individueller Bedürfnisse durch Vorgesetzte, Ausschluss geringfügiger Beschäftigung, auch im Schichtdienst möglich

Familienbedingte Teilzeit: Arbeitszeitreduzierung auch in gehobenen und Leitungspositionen, Hinweis auf sozialversicherungs-, beamten- und tarifrechtliche Folgen, Zusammenfassung der Stellenreste und Neubemessung der Aufgaben

Beurlaubung: Urlaubs- oder Krankheitsvertretung, Teilnahme an Fortbildungsprogrammen

Vorzeitige Rückkehr zur Vollzeit: Angebot eines gleichwertigen Vollzeitarbeitsplatzes, vorrangige Berücksichtigung bei Neubesetzung

Wiedereinstieg: Bekanntgabe der Ausschreibungen 

Brandenburg

§§ 17 – 19

Familiengerechte Arbeitszeiten: Auf Antrag sind im Einzelfall geänderte tägliche und wöchentliche Arbeitszeiten einzuräumen, gilt unabhängig vom Familienstand

Familienbedingte Teilzeit: Arbeitszeitreduzierung auch bei Vorgesetzten- und Leitungspositionen, Hinweis auf sozialversicherungs- und tarifrechtliche Folgen

Beurlaubung: Teilnahme an Fortbildungsprogrammen, Vorrang bei Beschäftigung zur Überbrückung dienstlicher Engpässe, Gespräche zur Beschäftigung während und nach der Beurlaubung

Wiedereinstieg: Anspruch auf Vollzeit, vorrangige Berücksichtigung nach Qualifikation

Benachteiligungsverbot: Keine Nachteile bei dienstlicher Beurteilung 

Bremen

§§ 8, 10

Familiengerechte Arbeitszeiten: Arbeitsplätze sind so zu gestalten, dass sie vorübergehend Teilzeit oder ermäßigte Arbeitszeit erlauben, auch Stellen im gehobenen und höheren Dienst

Familienbedingte Teilzeit:

Beurlaubung: Urlaubs- oder Krankheitsvertretung, Teilnahme an Fortbildungsprogrammen

Vorzeitige Rückkehr zur Vollzeit: Aufstockung der Arbeitszeit entsprechend Stellenplan 

Hamburg

§§ 12, 13

Familiengerechte Arbeitszeiten: Organisatorische Voraussetzungen für Teilzeit, auch in höheren Bezahlungsgruppen und Stellen mit Vorgesetzten- und Führungsaufgaben

Familienbedingte Teilzeit: Vorrangige Berücksichtigung bei Stellenbesetzungen bei gleichwertiger Qualifikation

Beurlaubung: Urlaubs- und Krankheitsvertretung, Teilnahme an Fortbildungsprogrammen

Vorzeitige Rückkehr zur Vollzeit: vorrangige Berücksichtigung bei gleichwertiger Qualifikation

Benachteiligungsverbot: gleiche Berufschancen wie Vollzeitbeschäftigte 

Hessen

§§ 12, 13

Familiengerechte Arbeitszeiten: Verstärkt Angebote für familienfreundliche Arbeitszeiten für Beschäftigte mit Familienpflichten, Erprobung von Arbeitszeitmodellen, Teilzeit auch bei Vorgesetzten- und Leitungsfunktionen möglich

Familienbedingte Teilzeit: soweit keine dringenden dienstliche Belange entgegenstehen, Hinweis auf renten-, arbeitslosenversicherungs- und versorgungsrechtliche Folgen

Beurlaubung: vorrangige Berücksichtigung für kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse bei vorübergehendem Personalbedarf, Teilnahme an Fortbildungsprogrammen

Benachteiligungsverbot: Gleiche Aufstiegs- und Fortbildungschancen 

Mecklenburg-Vorpommern

§§ 7, 8

Familiengerechte Arbeitszeiten: Bei Bedarf im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten, schriftliche Begründung der Ablehnung, auch im Schichtdienst und gehobenen und Leitungspositionen möglich

Familienbedingte Teilzeit: Hinweis auf sozialversicherungs-, beamten- und tarifvertragliche Folgen, Zusammenfassung der Stellenreste mit personellem Ausgleich

Beurlaubung: Urlaubs- und Krankheitsvertretung, Teilnahme an Fortbildungsprogrammen, in besonderen Fällen Kostenerstattung für Kinderbetreuung

Vorzeitige Rückkehr zur Vollzeit: angemessene Berücksichtigung bei Neubesetzungen

Wiedereinstieg: Angebot eines Vollzeit- oder Teilzeitarbeitsplatzes in gleichwertiger Funktion

Benachteiligungsverbot: Keine Beeinträchtigung des beruflichen Werdegangs

Niedersachsen

§§ 13 – 16

Familiengerechte Arbeitszeiten: Auf Antrag flexible Arbeitszeitgestaltung, soweit nicht überwiegende dienstliche Belange entgegenstehen, schriftliche Begründung der Ablehnung

Familienbedingte Teilzeit: ausreichendes Angebot, auch bei Leitungspositionen, Ausschluss geringfügiger Beschäftigung, Zusammenfassung der Stellenreste mit personellem Ausgleich, Hinweis auf beamten-, arbeits- und versorgungsrechtliche Folgen

Beurlaubung: Vorrang bei Urlaubs- und Krankheitsvertretung, Teilnahme an Fortbildungsprogrammen

Benachteiligungsverbot: Gleiche berufliche Aufstiegs- und Fortbildungschancen 

Nordrhein-Westfalen

§§ 13, 14

Familiengerechte Arbeitszeiten: Im Rahmen der gesetzlichen, tarifvertraglichen oder sonstigen Regelungen, soweit zwingende dienstliche Belange nicht entgegenstehen

Familienbedingte Teilzeit: bedarfsgerechtes Angebot, auch in Vorgesetzten- und Leitungspositionen, Hinweis auf beamten-, arbeits-, versorgungs- und rentenrechtliche Folgen, personeller oder organisatorischer Ausgleich

Beurlaubung: Vorrang bei Urlaubs- und Krankheitsvertretung, Teilnahme an Fortbildungsprogrammen, Gespräche zur Beschäftigung nach der Beurlaubung

Vorzeitige Rückkehr zur Vollzeit: Änderungen werden vorrangig zugelassen, wenn dem nichts entgegensteht

Wiedereinstieg: Einsatz in der Regel am alten Dienstort oder wohnortnah

Benachteiligungsverbot: Keine Beeinträchtigung des beruflichen Fortkommens, keine Nachteile bei dienstlicher Beurteilung, unterschiedliche Behandlung nur zulässig, wenn zwingende sachliche Gründe vorliegen 

Rheinland-Pfalz

§§ 11, 12

Familiengerechte Arbeitszeiten: organisatorische und haushaltsrechtliche Voraussetzungen für zusätzliche Teilzeitstellen sind zu schaffen, auch bei Vorgesetzten- und Leitungspositionen Familienbedingte

Teilzeit: auf Antrag, soweit zwingende dienstliche Gründe nicht entgegenstehen, schriftliche Begründung der Ablehnung, Hinweis auf beamten-, arbeits- und versorgungsrechtliche Folgen

Beurlaubung: Anträgen ist zu entsprechen, Vorrang bei Urlaubs- und Krankheitsvertretung, Teilnahme an Fortbildungsprogrammen

Wiedereinstieg: Vorrang bei gleichwertiger Qualifikation

Benachteiligungsverbot: gleiche Chancen zur beruflichen Entwicklung 

Saarland

§§ 16 – 19

Familiengerechte Arbeitszeiten: Angebote familiengerechter Arbeitszeiten unter Beachtung dienstlicher Gegebenheiten, auch bei Stellen mit Leitungsaufgaben, Erprobung von Arbeitszeitmodellen, Ergebnisbericht an Landtag nach 5 Jahren Laufzeit

Familienbedingte Teilzeit: soweit nicht zwingende dienstliche oder rechtliche Gründe entgegenstehen, schriftliche Begründung der Ablehnung, Hinweis auf renten- und versorgungsrechtliche Folgen, existenzsicherndes Einkommen, aber Ausschluss geringfügiger Beschäftigung

Beurlaubung: Urlaubs- und Krankheitsvertretung

Vorzeitige Rückkehr zur Vollzeit: Aufstockung der Arbeitszeit nach dienstlichen Möglichkeiten

Wiedereinstieg: Anspruch auf eine Vollzeitstelle haben Frauen, die die Arbeitszeit wegen Familienpflichten befristet auf höchstens 5 Jahre unter Angabe des anschließenden Vollzeitbeschäftigungswunsches reduzieren

Benachteiligungsverbot: es dürfen keine dienstlichen Nachteile entstehen

Sachsen

§§ 10 – 13

Familiengerechte Arbeitszeiten: im Einzelfall und im Rahmen der gesetzlichen, tarifvertraglichen oder sonstigen Regelungen, soweit zwingende dienstliche Belange nicht entgegenstehen

Familienbedingte Teilzeit: ausreichendes Angebot, auch bei Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben, Hinweis auf sozialversicherung-, beamten- und tarifrechtliche Folgen, schriftliche Begründung der Ablehnung

Beurlaubung: Vorrang bei Urlaubs- und Krankheitsvertretung auf Antrag, Teilnahme an Fortbildungsprogrammen

Vorzeitige Rückkehr zur Vollzeit: vorrangige Berücksichtigung bei gleichwertiger Eignung

Wiedereinstieg: Angebot einer Vollzeitstelle in bisheriger Funktion

Benachteiligungsverbot: Keine Beeinträchtigung des beruflichen Fortkommens, keine Nachteile bei dienstlicher Beurteilung, unterschiedliche Behandlung nur bei zwingend sachlichen Gründen notwendig 

Sachsen-Anhalt

§§ 8, 9

Familiengerechte Arbeitszeiten: Schaffung flexibler Arbeitszeiten und Teilzeitmöglichkeiten, soweit zwingende dienstliche Interessen nicht entgegenstehen

Familienbedingte Teilzeit: im Einzelfall und im Rahmen der gesetzlichen und tarifvertraglichen Regelungen, schriftliche Begründung der Ablehnung

Beurlaubung: Vertretungs- und Aushilfstätigkeiten, Teilnahme an Fortbildungsprogrammen

Vorzeitige Rückkehr zur Vollzeit: Aufstockung der Arbeitszeit entsprechend personalwirtschaftlicher Möglichkeiten

Wiedereinstieg: vorrangige Berücksichtigung von Teilzeitkräften nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung, bei Beurlaubten unter Wahrung dienstlicher Interessen in Teilzeit 

Schleswig-Holstein

§§ 12 – 14

Familiengerechte Arbeitszeiten: Dauerarbeitsverhältnisse im Einzelfall und im Rahmen der gesetzlichen, tarifvertraglichen und sonstigen Regelungen

Familienbedingte Teilzeit: alle Arbeitsplätze, soweit nicht zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen, Hinweis darauf in Arbeitsplatzausschreibung, Zusammenfassung von Reststellen und personeller Ausgleich, Ausschluss geringfügiger Beschäftigung

Beurlaubung: Vorrang bei Urlaubs- und Krankheitsvertretung

Wiedereinstieg: vorrangige Berücksichtigung bei Neubesetzung eines gleichwertigen Arbeitsplatzes

Benachteiligungsverbot: Keine Benachteiligung in beruflicher Entwicklung 

Thüringen

§§ 9 – 11

Familiengerechte Arbeitszeiten: im Einzelfall und im Rahmen der gesetzlichen, tarifvertraglichen und sonstigen Regelungen

Familienbedingte Teilzeit: ausreichendes Angebot entsprechend dienstlicher Möglichkeiten, auch bei Vorgesetzten- und Leitungsfunktionen, Ablehnung muss begründet und auf Antrag der Frauenbeauftragten mitgeteilt werden, Hinweis auf sozialversicherungs-, arbeits- und tarifrechtliche Folgen

Beurlaubung: Urlaubs- und Krankheitsvertretung, Teilnahme an Fortbildungsprogrammen

Vorzeitige Rückkehr zur Vollzeit: vorrangige Berücksichtigung nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bei Neubesetzung von Vollzeitstellen

Wiedereinstieg: Angebot eines gleichwertigen Arbeitsplatzes, möglichst am alten Dienstort

Benachteiligungsverbot: Keine Beeinträchtigung des beruflichen Fortkommens, unterschiedliche Behandlung von Teilzeitkräften zu zulässig, wenn zwingende sachliche Gründe es rechtfertigen, eine regelmäßige Gleichbehandlung von Beurlaubten und Teilzeitkräften erfolgt nicht automatisch, Beurteilung auf Antrag vor Beurlaubung 

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