Rürup-Rente

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Ratgeber "FrauenSache im öffentlichen Dienst" für nur 7,50 Euro

Die Neuauflage des Ratgebers "Frauen im öffentlichen Dienst" ist nicht nur "FrauenSache"

Das 216-seitige Buch informiert über alles Wichtige zum Berufsalltag von Frauen, die im öffentlichen Dienst arbeiten. Der Ratgeber gibt Tipps und eignet sich auch als Nachschlagewerk für Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte, Mitglieder in Personalvertretungen und Verantwortliche in Personalabteilungen. Das Buch ist übersichtlich gegliedert und gibt einen umfassenden Überblick über alle Themen, die Frauen besonders betreffen. Insgesamt 130 Stichwörter geben Tipps und helfen Frauen dabei, Nachteile in der beruflichen Entwicklung zu verhindern. Der Ratgeber enthät Synopsen, die die Gleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder miteinander vergleichen.

Der Ratgeber kostet 7,50 Euro und kann hier bestellt werden >>>weiter

Mehr Informationen für Beamtinnen finden Sie unter www.frauen-im-oeffentlichen-dienst.de 


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Rürup-Rente 

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Zwischen der Riester-Rente und der seit 1.1.2005 angebotenen Rürup-Rente bestehen gravierende Unterschiede. Vor allem aber: Bei Rürup gibt es keine staatlichen Zulagen, sprich Steuervorteile, und am Ende steht nur die Renten-, aber keine Kapitalauszahlung. Während beim „riestern" das angesparte Kapital auf den Ehepartner übertragen oder als Hinterbliebenenrente ausbezahlt werden kann, verfallen nach Rürup die Beiträge, wenn die Sparerinnen vor dem 60. Geburtstag sterben und keinen Zusatzvertrag abgeschlossen haben. Bei Beamtinnen, die viel Geld erübrigen können und nicht rentenversicherungspflichtig sind, erkennt das Finanzamt seit 2005 60 Prozent der Beiträge für die Rürup-Rente als Sonderausgaben an, höchstens jedoch 12.000 (Alleinstehende) bzw. 24.000 Euro (bei Ehepaaren). Der Prozentsatz steigt pro Jahr um zwei Prozentpunkte, bis 2025 100 Prozent erreicht sind. Das entspricht höchstens 20.000 bzw. 40.000 Euro. Da die ausbezahlten Rentenbeträge ab 2005 versteuert werden müssen – 2040 zu 100 Prozent – haben Kritiker bereits bemängelt, dass „die Entlastungen in der Ansparphase in vielen Fällen die hohen Steuersätze im Rentenalter nicht kompensieren, da die Staffelung von Entlastung ... und Belastung ... nicht symmetrisch erfolgen". (FAZ vom 9.11.04)    . 

 
 
 
 
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