Wiedereinstieg

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Ratgeber "FrauenSache im öffentlichen Dienst" für nur 7,50 Euro

Die Neuauflage des Ratgebers "Frauen im öffentlichen Dienst" ist nicht nur "FrauenSache"

Das 216-seitige Buch informiert über alles Wichtige zum Berufsalltag von Frauen, die im öffentlichen Dienst arbeiten. Der Ratgeber gibt Tipps und eignet sich auch als Nachschlagewerk für Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte, Mitglieder in Personalvertretungen und Verantwortliche in Personalabteilungen. Das Buch ist übersichtlich gegliedert und gibt einen umfassenden Überblick über alle Themen, die Frauen besonders betreffen. Insgesamt 130 Stichwörter geben Tipps und helfen Frauen dabei, Nachteile in der beruflichen Entwicklung zu verhindern. Der Ratgeber enthät Synopsen, die die Gleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder miteinander vergleichen.

Der Ratgeber kostet 7,50 Euro und kann hier bestellt werden >>>weiter

Mehr Informationen für Beamtinnen finden Sie unter www.frauen-im-oeffentlichen-dienst.de 


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Wiedereinstieg 

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Bei der Berufswahl stellen Frauen bereits die Weichen für die Zukunft, indem sie häufig Berufe wählen, die ihnen später die Vereinbarkeit mit Familie ermöglichen. Die Rollenverteilung funktioniert auch unbewusst. Wie aber ist das, wenn Elternzeit, familienbedingte Beurlaubung oder Teilzeit vorüber sind? Gehen Frauen wieder in ihren alten Beruf zurück oder orientieren sie sich, diesmal vielleicht ganz bewusst, neu? Die Rückkehr in den Beruf will in jedem Fall geplant sein. Ein völliger Neuanfang ist angesichts der Arbeitsmarktlage nicht ganz einfach, aber machbar. Beim Wiedereinstieg in den ursprünglichen Beruf helfen die Gleichstellungspläne des Bundes und der Länder. Sie räumen Beschäftigten, die aus familiären Gründen beurlaubt oder auf Teil- oder Elternzeit waren, das vorrangige Recht auf eine Vollzeitstelle bzw. den alten Arbeitsplatz ein. Noch während sie ihre Familienpflichten wahrnehmen, muss ihnen die Teilnahme an Fortbildungen (und damit Anspruch auf bezahlte Freistellung nach der Beurlaubung) und der Einsatz als Urlaubs- und Krankheitsvertretung ermöglicht werden (§ 14 Abs. 1, 2 BGleiG). Und zwar müssen solche Maßnahmen auch wirklich geeignet sein, die Verbindung zum Beruf zu halten bzw. den Wiedereinstieg zu erleichtern. Dazu notwendige Beratungsgespräche (§ 14 Abs. 3 BGleiG) können innerhalb der Dienststelle helfen, entsprechende Personalplanungen vorzunehmen.
(Siehe Anhang Gleichstellungsgesetze: Familiengerechte Arbeitszeiten) 


Auf Fortbildung beharren
Elternzeit oder familienbedingte Teilzeit / Beurlaubung wird ziemlich schnell zur Karrierefalle. Je länger die berufliche Auszeit dauert, desto schwieriger ist der Wiedereinstieg. Ungewollt bleibt als einzige Alternative eine der Qualifikation nicht entsprechende Tätigkeit oder ein Teilzeitjob, der womöglich nicht einmal die Existenz sichert. Zudem ändern sich die Anforderungen im Beruf ständig. Deshalb: Schon vor der Familienpause mit dem Dienstherrn die Möglichkeiten eines Wiedereinstiegs festlegen und darauf beharren, dass Sie über Fortbildungsangebote nicht nur informiert werden, sondern auch die Teilnahme daran gesichert ist.
 
 

Die Deutsche Post, die eigenen Angaben zufolge im mittleren und oberen Management einen über 20prozentigen Frauenanteil hat, legte 2002 das so genannte „Return-Programm" auf. Wer aus der Elternzeit oder Beurlaubung den Wiedereinstieg sucht, wird beispielsweise zu gezielt ausgewählten Weiterbildungen geschickt und über flexible Arbeitszeitmodelle informiert. Angeboten wird auch Unterstützung bei der Vermittlung von Kinderbetreuungsmöglichkeiten oder der Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger. Die Broschüre „Comeback mit Strategie" fasst alle wichtigen Rückkehraspekte zusammen.

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